Ein Gastronom hatte illegal eine Struktur von 30 m² auf öffentlichem Boden vor seinem Lokal errichtet. Sie war aus Aluminium und Glas, am Boden verankert und an allen vier Seiten geschlossen. Sie war mit Tischen und Stühlen ausgestattet und hatte eine elektrische Anlage für LED-Beleuchtung und eine Klimaanlage. Dem Gastronomen wurde außerdem eine weitere illegale Besetzung von 40 m² öffentlichem Boden vorgeworfen.
Im Rahmen der gleichen Kontrollaktion wurden Strafzettel für insgesamt 11.000 Euro ausgestellt, auch an andere kontrollierte öffentliche Einrichtungen.
Insbesondere wurden zwei Strafen für die illegale Besetzung öffentlichen Bodens, eine für den Mangel an einer Lizenz für den Verkauf von Alkohol, eine für den Mangel an einer Schallpegelbewertung, eine für den Mangel an einer Servierlizenz und einer Gesundheitslizenz verhängt.